Online-Fotos bei Dienstverhältnisende löschen?
Ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen. Muss der Arbeitgeber Fotos von seinem Online-Auftritt entfernen?
Worum ging es?
Verlangt ein Arbeitnehmer nach der Beendigung seines Dienstverhältnisses die Löschung von im Online-Auftritt des Unternehmens veröffentlichten Fotos und Videos, in denen er erkennbar ist, ist eine zuvor erteilte Einwilligung spätestens zum Beendigungszeitpunkt als widerrufen anzusehen.
Ein berechtigtes Interesse des ehemaligen Arbeitgebers an der weiteren Nutzung von Fotoaufnahmen iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO ist im Fall zumutbarer Alternativen zu verneinen, etwa wenn jene Online-Inhalte, mit denen in Rechte des ehemaligen Arbeitnehmers eingegriffen wird, durch Inhalte, in denen keine personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers vorkommen, ersetzt werden können; in dem Fall fehlt es an der Erforderlichkeit der Verarbeitung. Aufgrund des bereits beendeten Beschäftigungsverhältnisses und des ausdrücklichen Widerspruchs des Arbeitnehmers zur Verarbeitung seiner Daten überwiegt sein Interesse am Schutz seiner personenbezogenen Daten eindeutig die wirtschaftlichen (Werbe- bzw. Repräsentations-) Interessen des ehemaligen Arbeitgebers und besteht daher ein Anspruch auf Löschung der personenbezogenen Daten.





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