Strafe wegen Teilen der Krankenstansbestätigung in WhatsApp-Gruppe
Was kostet das Teilen einer Krankenstandsbestätigung in der Mitarbeiter-WhatsApp-Gruppe?
Worum ging es?
Die Prokuristin der Beschuldigten hat am Sitz der Beschuldigten (in der Folge „Tatort‘) am 08.01.2026 um 11:52 Uhr (in der Folge „Tatzeit‘) unrechtmäßig sensible personenbezogene Daten des Mitarbeiters (in der Folge „Betroffener) verarbeitet, indem sie die bei ihr via WhatsApp eingelangten Arbeitsunfähigkeitsmeldung des Betroffenen vom 07.01.2026 sowie vom 08.01.2026, die unter anderem seine Sozialversicherungsnummer, seinen Vor- und Nachnamen sowie die Krankenstandsadresse enthielten, samt Begleittext „Anbei die, nach Ermessen der Psychiaterin, ausgestellten Krankmeldungen“ an die WhatsApp-Gruppe „Filiale M“, bestehend aus fünf Mitgliedern (in der Folge „Dritte“), weitergeleitet hat. Die Beschuldigte hat sohin sensible personenbezogene Daten des Betroffenen ohne Rechtsgrundlage gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 iVm Art. 9 Abs. 2 DSGVO Dritten gegenüber offengelegt.
Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird gemäß Art. 83 DSGVO eine Geldstrafe von Euro 3.600,- verhängt.
Datenschutzbehörde 24.3.2026, 2026-0.258.435


FloBru 2026

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